Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen der tesa tape Schweiz AG („tesa“) gelten für sämtliche Bestellungen und Aufträge, soweit tesa und der Käufer nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung treffen.
2. Produktprüfung durch den Käufer
Es obliegt dem Käufer, die Eignung der zu erwerbenden tesa-Produkte für den vom Käufer gewünschten Verwendungszweck vor Vertragsschluss umfassend zu prüfen. Allfällige Auskünfte und Beratungen durch den anwendungstechnischen Dienst von tesa gelten nur als unverbindliche Empfehlung und befreien den Käufer nicht von einer eigenständigen Vorprüfung der Produkteignung. Bei Bedarf stellt tesa für diese Vorprüfung Muster zur Verfügung.
3. Spezialanfertigungen
Spezialanfertigungen wie bedruckte Etiketten, bedruckte Selbstklebebänder oder Stanzzusschnitte werden aufgrund der Vorlagen des Käufers erstellt. Massgebend ist dabei das „Gut zum Druck“ des Käufers.
Sofern tesa bei Spezialanfertigungen Druckunterlagen (wie Reinzeichnungen, Filme oder Klischees) oder Werkzeuge herzustellen hat, so wird die Herstellung dem Käufer separat in Rechnung gestellt. Solche Druckunterlagen oder Werkzeuge bleiben aber auf jeden Fall im Eigentum von tesa. Sie werden ohne Gegenbericht des Käufers nicht länger als drei Jahre ab der letzten Bestellung aufbewahrt.
Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von maximal 10% sind gestattet. Es wird die effektiv gelieferte Menge fakturiert. Der Käufer verpflichtet sich, Immaterialgüterrechte Dritter zu wahren. Er verpflichtet sich, tesa im Falle von Drittansprüchen wegen Verletzung von Immaterialgüterrechten schadlos zu halten.
4. Lieferfristen
Terminaufträge sind Einzelbestellungen. Es gelten die vertraglich vereinbarten Lieferfristen.
Abschlüsse sind Bestellungen mit zeitlich gestaffelten Lieferungen und vereinbarter Maximallaufzeit. Werden keine konkreten Liefertermine vereinbart, erfolgt die Lieferung auf Abruf des Käufers. Restmengen werden einen Monat nach Ablauf der Maximallaufzeit mit Ankündigung an den Käufer ausgeliefert.
5. Preisgestaltung/Kleinmengenzuschlag
Die Preise werden im Einzellfall bestimmt und verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und allfälliger Versand- oder Transportkosten. Die Mindestbestellmenge beträgt eine Versandeinheit pro Artikel.
Liegt der Netto-Fakturawert unter CHF 500.--, so wird ein pauschaler Kleinmengenzuschlag von CHF 25.-- verrechnet.
6. Prüfungsobliegenheiten des Käufers/Mängelrüge
Der Käufer ist verpflichtet, die bestellte Ware nach Auslieferung am Erfüllungsort ohne Verzug zu prüfen und allfällige Mängelrügen innert 8 Tagen schriftlich und unter Angabe der Gründe zu erheben. Säumnis zieht Verwirkung der Mängelrechte nach sich. Bei berechtigten und fristgerechten Rügen ist tesa ermächtigt, wahlweise entweder eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder den Kaufpreis gegen Rücknahme der Ware zu erstatten.
Rücksendungen von Waren ohne vorherige Zustimmung von tesa sind nicht statthaft und werden nicht angenommen.
Weitergehende Sachmängelansprüche des Käufers werden ausgeschlossen. Bei farbigen Druckausführungen gelten geringfügige farbliche Abweichungen nicht als Mangel.
Gewährleistungsansprüche verjähren auf jeden Fall ein Jahr nach Auslieferung der Ware am Erfüllungsort.
7. Zahlungsfristen/Verzug
Der Rechnungsbetrag ist ohne Skontoabzug innert 30 Tagen nach Eingang der Rechnung zu bezahlen. Im Verzugsfall wird ein Verzugszins von 8% berechnet. Allfällige Inkassokosten trägt der Käufer.
8. Haftungsausschluss
tesa schliesst jede Haftung soweit gesetzlich zulässig aus. Dieser Haftungsausschluss gilt namentlich, aber nicht ausschliesslich, für direkte Schäden oder Folgeschäden, welche durch den Einsatz der vom Käufer erworbenen Ware beim Käufer selbst oder bei Dritten verursacht werden. Im Haftungsfall ist die Haftungssumme auf den Warenwert beschränkt.
9. Displays
Auf Wunsch des Käufers stellt tesa Displays mit dem passenden Sortiment kostenlos zur Verfügung.
Die Displays bleiben im Eigentum von tesa und sind auf Anzeige hin unverzüglich an tesa
zurückzugeben.
10. Anwendbares Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort
Dieser Vertrag untersteht dem materiellen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Baden AG. Als Erfüllungsort gilt der Sitz von tesa.